Das Honorar für die ganzheitliche Erstanamnese umfasst die gründliche Fallaufnahme in der Praxis (ca. 1 bis 2 Stunden), ggf. telefonische Ergänzungsfragen, die sorgfältige Fallanalyse und die erste Behandlung.
Erwachsene: 90,00 €
Folgetermine sind für die Verlaufskontrolle und das Fallmanagement wichtig. Der erste Folgetermin findet in der Regel eine bis zwei Wochen nach der 1. Behandlung statt. Die weiteren Termine werden bei gutem Verlauf dann nach Bedarf und in kleineren oder größeren zeitlichen Abständen vereinbart.
Erwachsene: 50,00 €
Die Raucherentwöhnung oder die Therapie zur Gewichtsreduktion bestehen aus Beratung, Akupunktur und Einsatz von Dauernadeln im Ohr:
Pro Sitzung 90,00€ (ca 60 min.)
Ca. 4 sitzungen werden benötigt, uns das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Bei Vorauszahlung, bezahlen die Patienten einen Pauschalpreis von 300,00€.
Besorgungen, Begleitung ausser Haus, psychosoziale Betreuung:
15€ pro Stunde
Musik und Maltherapie: 40€ / Stunde
Rückenmassage 30 min. : 30€
Rückenmassage mit Osteopathie 40 min. : 40€
Rückenmassage mit heissen Steinen (hotstone) 40 min. : 40€
Entgiftungsmassage mit Honig, 60 min. : 60€
Fußreflexzonentherapie 40 min. : 40 €
Die Beratung am Telefon oder per E-Mail wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierbei lege ich einen Stundensatz von 60,00 € zugrunde. Die Mindestvergütung für eine Beratung per Telefon oder E-Mail beträgt 5,00 €.
Eine Akutbehandlung wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Hierbei lege ich einen Stundensatz von 60,00 € zugrunde. Die Mindestvergütung für eine Akutbehandlung beträgt 10,00 €.
Ich führe eine reine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind verbindlich und für Sie persönlich reserviert. Da es mir nicht möglich ist, kurzfristig abgesagte oder nicht eingehaltene Termine neu zu vergeben, muss ich Ihnen den Verdienstausfall für Termine, die Sie nicht oder nicht rechtzeitig absagen, in Rechnung stellen. Die Ausfallvergütung staffelt sich wie folgt:
Wenn Sie den Termin wegen eines trifftigen Grundes absagen und diesen zeitnah nachweisen, z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, sehe ich ggf. zu Ihren Gunsten von dieser Regelung ab.
Für Hausbesuche berechne ich zusätzlich eine Wegepauschale von 25,00 €.
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, gilt die sofortige Fälligkeit des Honorars zum Termin. Sie zahlen also bitte zum Termin das vereinbarte Honorar in bar und erhalten hierfür eine ordentliche Quittung.
Unabhängig von dieser Fälligkeit erstelle ich Ihnen gern eine ordentliche Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfe oder bei Ihrer Heilpraktiker-Zusatzversicherung zwecks Kostenerstattung einreichen können.
Gegebenenfalls können Sie Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Ausgaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen.